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Öltanks müssen gewartet werden


Ein Hauseigentümer macht sich strafbar, wenn Öl aus einer schadhaften Heizungsanlage in das Grundwasser eindringt.


Das Oberlandesgericht Celle nahm in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: 3 Ss 149/94) dazu Stellung, welche Vorsorge der Hauseigentümer treffen muß.


Er ist hiernach verpflichtet, die Öltanks und Auffangwanne, die älter als fünfzehn Jahre sind, von einem Fachmann untersuchen und in den erforderlichen Abständen warten zu lassen.

Außerdem müssen Öltanks aus Metall in Zeitabständen von fünf bis sieben Jahren gereinigt werden, um ein Durchrosten zu verhindern.


Das teilt die Bausparkasse Wüstenrot ergänzend mit.In dem entschiedenen Fall konnte sich der Eigentümer nicht darauf berufen, daß er den Schaden nicht vorhersehen konnte. Vielmehr verwies das Gericht auf das geschärfte allgemeine Umweltbewußtsein.


oelunfall

Aufräumarbeiten nach einem Ölaustritt im Keller

 

     

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